Restnutzungsdauer-
Gutachten (RND)

fachlich fundiert

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Restnutzungsdauer - Gutachten (RND)

Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer für steuerliche Abschreibungen

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten (RND) dient dem steuerlich anerkannten Nachweis, dass die tatsächliche Nutzungsdauer
eines Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich pauschal unterstellte Nutzungsdauer
.
Auf dieser Grundlage kann eine höhere jährliche Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden –
mit unmittelbarem Liquiditätsvorteil für Eigentümer, Investoren und Unternehmen.

Unsere Gutachten werden fachlich fundiert, methodisch nachvollziehbar und rechtssicher erstellt und
sind ausdrücklich auf die Anerkennung durch die Finanzverwaltung ausgelegt.

Gesetzliche Grundlage & steuerliche Relevanz

Die Erstellung erfolgt auf Basis der geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere:

Der Gesetzgeber verlangt ausdrücklich einen qualifizierten, objektiven und fachlich belastbaren Nachweis. Pauschale Berechnungen oder Tabellenmodelle sind nicht ausreichend.

 

Inhalt & Methodik des Gutachtens

Das Restnutzungsdauer-Gutachten basiert auf einer objektbezogenen Einzelbewertung und berücksichtigt u. a.:

Die Herleitung der Restnutzungsdauer erfolgt transparent, logisch und prüffähig, sodass das Gutachten auch einer steuerlichen oder gerichtlichen Überprüfung standhält.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gerade bei Bestandsimmobilien, älteren Gebäuden oder Objekten mit erkennbarem Sanierungs- bzw. Abnutzungsgrad kann das RND-Gutachten einen erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert schaffen.

Für wen ist das RND-Gutachten besonders sinnvoll?

Unser Qualitätsanspruch

Unsere Restnutzungsdauer-Gutachten werden unabhängig, objektiv und nach höchsten fachlichen Standards erstellt.
Ziel ist nicht nur eine rechnerische Ableitung, sondern ein in sich schlüssiger, belastbarer und dauerhaft tragfähiger Nachweis.

Steueroptimierung beginnt nicht bei der Erklärung – sondern bei der richtigen Bewertung.

Qualifikation des Gutachters & Anerkennung durch das Finanzamt

Das Restnutzungsdauer-Gutachten wird durch einen nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellt.

Damit ist die vom Bundesministerium der Finanzen ausdrücklich geforderte Qualifikation des Gutachters erfüllt.

Gemäß dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ist der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer insbesondere durch Gutachten zu erbringen von:

  • öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder
  • Personen, die von einer nach DIN EN ISO / IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige zertifiziert wurden

Unsere Gutachten entsprechen exakt diesen Vorgaben und sind damit grundsätzlich geeignet, von der Finanzverwaltung anerkannt zu werden.

Durch die Kombination aus:

  • objektbezogener Einzelbewertung,
  • nachvollziehbarer technischer Herleitung und
  • formell anerkannter Sachverständigenqualifikation

wird die Anforderung des Finanzamtes an Inhalt, Methodik und Person des Gutachters vollumfänglich erfüllt.

 

FAQ – Restnutzungsdauer-Gutachten (RND)
Für Steuerberater & private Kapitalanleger

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten dient dem Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gegenüber der steuerlich typisierten Nutzungsdauer.
Auf dieser Grundlage kann eine höhere jährliche Abschreibung (AfA) gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geltend gemacht werden.

Der Gesetzgeber verlangt einen objektbezogenen, fachlich nachvollziehbaren Nachweis.
Tabellen, Pauschalen oder Online-Rechner erfüllen diese Anforderungen nicht.

Das Gutachten muss technisch, wirtschaftlich und methodisch prüffähig sein.

Gemäß BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ist der Nachweis insbesondere durch Gutachten von:

  • öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder
  • nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen

zu erbringen.

Unsere Restnutzungsdauer-Gutachten werden durch einen nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und erfüllen damit die formalen Anforderungen der Finanzverwaltung an die Person des Gutachters.

Besonders sinnvoll ist ein RND-Gutachten bei:

  • Bestandsimmobilien
  • älteren Gebäuden
  • Objekten mit erkennbarer Abnutzung oder Modernisierungsrückstand
  • vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • neu erworbenen Kapitalanlagen

Gerade für private Kapitalanleger kann sich die erhöhte AfA unmittelbar liquiditätswirksam auswirken.

Die angepasste Abschreibung kann ab dem Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden, in dem das Gutachten vorliegt.

Eine rückwirkende Anpassung ist im Einzelfall zu prüfen und erfolgt in Abstimmung mit dem Steuerberater.

Typischerweise u. a.:

  • Baujahr / Bauunterlagen (sofern vorhanden)
  • Angaben zu Modernisierungen
  • Fotos oder Vor-Ort-Besichtigung
  • Nutzung und Gebäudestruktur

Die erforderlichen Unterlagen werden im Vorfeld strukturiert abgefragt.

Ja.
Das Gutachten ist klar strukturiert, fachlich begründet und steuerlich verwertbar und kann direkt in die steuerliche Beratung und Erklärung integriert werden.
Viele Steuerberater nutzen das RND-Gutachten als Gestaltungsinstrument im Rahmen der laufenden Mandatsbetreuung.

  • Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024
  • Objektbezogene Einzelbewertung statt Pauschalansatz
  • Prüffähige Herleitung statt rechnerischer Ableitung
  • Klare Ausrichtung auf Finanzamts- und Berateranforderungen
  • Seriöse, belastbare Dokumentation ohne Marketingversprechen
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Unterlagenprüfung & Abstimmung
  • Objektbesichtigung (falls erforderlich)
  • Erstellung des Gutachtens
  • Übergabe zur steuerlichen Verwendung

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