Eine klassische Immobilienfinanzierung besteht aus drei Bausteinen: dem Eigenkapital des Käufers, dem Bankdarlehen und – je nach Situation – ergänzenden Fördermitteln über die KfW oder regionale Programme. Das Verhältnis dieser Bausteine bestimmt maßgeblich den Zinssatz, den die Bank vergibt.
Bei der Kreditvergabe bewertet die Bank immer zwei Dimensionen gleichzeitig: die Bonität des Kreditnehmers und den Wert der Immobilie als Sicherheit. Beides zusammen ergibt den Beleihungsauslauf – also das Verhältnis zwischen Darlehenssumme und Beleihungswert. Je niedriger dieser Auslauf, desto besser die Konditionen.
Der zentrale Punkt liegt in der Abgrenzung zwischen geltendem Recht und geplanter Reform. Das Gebäudeenergiegesetz ist aktuell weiterhin maßgeblich. Es regelt unter anderem energetische Standards, Anforderungen beim Heizungstausch und bestimmte Übergangsfristen. Das GMG ist dagegen der angekündigte Reformansatz, mit dem diese Regeln künftig verändert oder neu geordnet werden sollen.
Für Eigentümer ist das wichtig, weil Entscheidungen nicht auf Schlagzeilen, sondern auf belastbaren Fakten beruhen sollten. Wer heute saniert, muss die aktuell gültige Rechtslage beachten, sollte Modernisierungen aber gleichzeitig so planen, dass sie zur voraussichtlichen Entwicklung des Marktes und der gesetzlichen Standards passen.
Die Faustregel lautet: Mindestens 20 % des Kaufpreises sollten als Eigenkapital vorhanden sein – zuzüglich der Kaufnebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar und ggf. Makler.
Wer weniger einbringt, zahlt spürbar höhere Zinsen oder bekommt von bestimmten Banken gar keine Zusage.
Kaufnebenkosten werden von den meisten Banken nicht mitfinanziert. Je nach Bundesland und Maklereinbindung können diese 10 bis 15 % des Kaufpreises betragen – ein Faktor, den viele Erstkäufer unterschätzen.
Die Zinsbindungsfrist legt fest, für wie lange der vereinbarte Zinssatz gilt. Lange Bindungsfristen sichern kalkulierbare Konditionen. Kurze Fristen bieten mehr Flexibilität – aber auch das Risiko höherer Anschlussfinanzierungskosten.
Der Tilgungssatz entscheidet, wie schnell das Darlehen zurückgeführt wird. Eine Anfangstilgung von nur 1 % hinterlässt nach der Zinsbindungsphase einen erheblichen Restbetrag. Empfehlenswert sind mindestens 2 bis 3 % Anfangstilgung – abhängig von Zinsniveau und persönlicher Lebensplanung.
Lange galt: Bonität und Lage entscheiden über die Immobilienfinanzierung. Das stimmt noch – reicht aber längst nicht mehr aus. Banken prüfen Bestandsimmobilien heute deutlich differenzierter. Im Fokus stehen neben Kaufpreis und Einkommen auch: Restnutzungsdauer, energetischer Zustand, Sanierungsbedarf, ESG-Risiken, Wohnfläche, Grundrisse und die nachhaltige Verwertbarkeit des Objekts.
Der Beleihungswert ist die entscheidende Grundlage jeder Immobilienfinanzierung. Anders als der Verkehrswert spiegelt er nicht den aktuellen Marktpreis wider, sondern den langfristig nachhaltigen Wert einer Immobilie. Genau deshalb wird er bei älteren, energetisch schwächeren oder unzureichend dokumentierten Gebäuden immer wichtiger.
Ein bedeutender Faktor in der Beleihungswertermittlung sind die Mindestkapitalisierungszinssätze. Für 2025 liegen diese bei 5,5 % für wohnwirtschaftliche und 6,5 % für gewerbliche Nutzungen. Diese konservativen Sätze führen insbesondere bei ertragswertbasierten Bewertungen zu niedrigeren Beleihungswerten – und damit zu einem höheren Eigenkapitalbedarf für den Käufer.
ESG-Risiken sind in der Immobilienfinanzierung kein Randthema mehr. Die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken verpflichten Kreditinstitute, Klima- und Umweltrisiken systematisch in Risikomanagement, Datenprozesse und Kreditentscheidungen einzubinden. Für Immobilien bedeutet das: Energieeffizienz, Sanierungsbedarf, Transitionsrisiken und langfristige Werthaltigkeit fließen heute aktiv in die Kreditbewertung ein.
Gebäude mit schlechter Energiebilanz – Klassen F, G oder H – gelten in Bankportfolios zunehmend als erhöhtes Risikoasset. Das wirkt sich auf die Beleihungswerthöhe, die Zinsmarge und in manchen Fällen auf die grundsätzliche Finanzierbarkeit aus.
Die BaFin hat den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite 2025 von 2 % auf 1 % gesenkt. Das signalisiert eine gewisse Entspannung am Wohnimmobilienmarkt. Es bedeutet aber keine pauschale Lockerung der Objektprüfung. Banken bleiben bei der Bewertung von Sicherheiten weiterhin vorsichtig – insbesondere bei sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden.
Je älter oder komplexer ein Objekt ist, desto wichtiger sind vollständige, prüffähige Unterlagen. Banken erwarten heute belastbare Grundlagen – nicht nur Hochglanz-Exposés. Folgende Dokumente stehen im Fokus der Bankprüfung:
Wohnflächenberechnung nach WoFlV, bemaßte Grundrisse, aktueller Energieausweis, Modernisierungsnachweise, technische Zustandsbeschreibung sowie – bei älteren Objekten – ein Restnutzungsdauer-Gutachten.
Folgende Punkte führen in der Praxis am häufigsten zu Problemen bei der Immobilienfinanzierung: veraltete oder unklare Wohnflächenangaben, fehlende bemaßte Grundrisse, energetisch schwacher Gebäudezustand, hoher Sanierungsbedarf, nicht dokumentierte Umbauten, kurze oder unklare Restnutzungsdauer, eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit und fehlende Modernisierungsnachweise.
Ältere Gebäude werden nicht automatisch schlechter finanziert. Sie werden aber deutlich genauer geprüft. Wer frühzeitig für vollständige Unterlagen sorgt, verschafft sich einen messbaren Vorteil im gesamten Finanzierungsprozess.
Neben dem Objekt prüft die Bank den Kreditnehmer selbst: Einkommensverhältnisse und deren Nachhaltigkeit, bestehende Verbindlichkeiten, Schufa-Score, Beschäftigungsverhältnis sowie die Altersstruktur in Relation zur geplanten Darlehenslaufzeit. Beamte und unbefristet Angestellte haben hierbei statistisch bessere Ausgangsbedingungen.
KfW-Darlehen, regionale Förderprogramme und BAFA-Zuschüsse für energetische Sanierungen können die Gesamtfinanzierung erheblich verbessern. Fördermittel müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen. Eine frühzeitige Einbindung in die Finanzierungsplanung ist daher unverzichtbar.
Wer eine Immobilie finanziert, trifft eine der folgenreichsten wirtschaftlichen Entscheidungen seines Lebens. Bonität allein reicht heute nicht mehr aus. Beleihungswert, energetischer Zustand, vollständige Objektunterlagen und ESG-Konformität entscheiden mit. Wer diese Faktoren kennt und frühzeitig adressiert, verhandelt auf Augenhöhe mit der Bank und spart über die Darlehenslaufzeit erheblich.
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Quellen
Sprengnetter (2025): Mindestkapitalisierungszinssätze 2025 für die Beleihungswertermittlung. https://www.sprengnetter.de/2025/01/22/mindestkapitalisierungszinssaetze-2025-fuer-die-beleihungswertermittlung/
EBA – European Banking Authority (2025): Final Guidelines on the management of ESG risks. https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2025-01/fb22982a-d69d-42cc-9d62-1023497ad58a/Final%20Guidelines%20on%20the%20management%20of%20ESG%20risks.pdf
BaFin (2025): BaFin senkt sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2025/meldung_2025_04_30_BaFin_senkt_Systemrisikopuffer.html
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