Der Immobilienmarkt stabilisiert sich nach der Korrekturphase 2023 und 2024 wieder spürbar. Führende Institute wie der BVR und Dr. Klein erwarten für 2026 einen moderaten Preisanstieg von rund 3 bis 3,5 %. Eigentümer, die jahrelang gewartet haben, werden jetzt aktiv. Käufer wollen sich absichern, bevor die Preise weiter steigen. Für Makler bedeutet das: Der Markt ist in Bewegung.
Gleichzeitig wächst der Informationsbedarf. Eine erfolgreiche Vermarktung hängt 2026 nicht mehr allein von Lage, Preis und Exposé ab. Käufer, Banken und Eigentümer erwarten heute deutlich mehr Transparenz bei Wohnfläche, Energieeffizienz, Sanierungsbedarf, Finanzierungstauglichkeit und rechtssicherer Dokumentation. Wer diese Unterlagen frühzeitig bereitstellt, verschafft sich einen messbaren Vorteil im Vermarktungsprozess.
Nach der Preiskorrektur der Jahre 2023 und 2024 zeigen die aktuellen Indikatoren nach oben. Wohnimmobilien in Deutschland kosteten im vierten Quartal 2025 bereits 3,0 % mehr als im Vorjahresquartal. Der Europace-Hauspreis-Index zeigt für April 2026 weiter steigende Werte bei Bestandsimmobilien und Neubauten.
Die Entwicklung ist dabei regional sehr unterschiedlich. Metropolregionen und wirtschaftsstarke Ballungsräume profitieren von stabiler Nachfrage und anhaltendem Zuzug. In strukturschwächeren Lagen bleibt der Markt anspruchsvoll. Das Neubauangebot bleibt knapp: Laut BVR wird der Wohnraumbedarf 2026 nur zu etwa 58 % gedeckt. Das stützt die Preise langfristig, insbesondere für Bestandsimmobilien in gefragten Lagen.
Für Makler bedeutet das: Es ist kein Boom wie 2015 bis 2022, sondern eine kontrollierte Erholung. Preisfindung, Objektqualität und Unterlagenvollständigkeit entscheiden mehr denn je über Vermarktungsgeschwindigkeit und Abschlusssicherheit.
Gerade bei älteren Bestandsimmobilien ist der Informationsbedarf bei Käufern gestiegen. Energiekosten, Heizungsart, Modernisierungsstand, Fördermöglichkeiten und mögliche Sanierungspflichten werden heute früh im Kaufprozess erfragt. Der Energieausweis ist dabei nicht mehr nur Pflichtdokument, sondern zunehmend ein wertrelevanter Bestandteil der Vermarktung.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung bestimmte Energieangaben bereits in Immobilienanzeigen enthalten sein. Der Energieausweis ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Seit dem 1. Mai 2021 gelten dabei verschärfte Regelungen: Ausweise dürfen nicht älter als zehn Jahre sein, müssen CO2-Emissionen ausweisen und entsprechen seit Anfang 2024 zwingend der Norm DIN 18599. Verstöße gegen die Ausweispflicht können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Für die Vermarktung gilt: Ein Bedarfsausweis liefert belastbarere Daten als ein Verbrauchsausweis und ist bei Kaufentscheidungen zunehmend die bevorzugte Grundlage, insbesondere wenn Sanierungsmaßnahmen oder Förderprogramme eine Rolle spielen.
Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie wirkt sich heute unmittelbar auf Finanzierbarkeit und Beleihungswert aus. Gebäude der Klassen F, G oder H gelten bei Banken zunehmend als Risikoasset. Das kann die Beleihungswerthöhe drücken, die Zinsmarge erhöhen oder in Einzelfällen die Finanzierbarkeit einschränken. Makler, die diesen Zusammenhang kennen und kommunizieren können, führen Preisgespräche sachlicher und reduzieren spätere Überraschungen im Finanzierungsprozess.
Banken prüfen Immobilien heute genauer als noch vor einigen Jahren. Neben Lage, Kaufpreis und Einkommen spielen Restnutzungsdauer, Wohnfläche, Grundrissqualität, Sanierungsbedarf und ESG-Risiken eine wachsende Rolle bei der Kreditentscheidung. Für Makler bedeutet das: Je besser die Objektunterlagen vorbereitet sind, desto geringer ist das Risiko späterer Rückfragen im Finanzierungsprozess und desto höher die Wahrscheinlichkeit eines reibungslosen Abschlusses.
Eine vollständige Wohnflächenberechnung nach WoFlV, bemaßte Grundrisse und dokumentierte Modernisierungsmaßnahmen sind heute keine optionalen Extras mehr. Sie sind Voraussetzung für eine professionelle Vermarktung und eine belastbare Bankprüfung.
Immobilienmakler zählen nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 14 GwG zu den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes. Die Pflichten betreffen jeden Makler, der gewerblich den Abschluss von Kauf-, Pacht- oder Mietverträgen über Grundstücke, Wohnungen oder Gewerberäume vermittelt.
Seit März 2026 gelten verschärfte Anforderungen an die Geldwäscheprävention. Ab dem 1. Januar 2026 werden sämtliche Immobilientransaktionen ab 20.000 Euro automatisch im staatlichen Geldwäsche-Zentralregister erfasst. Käufer, Verkäufer, Makler, Notare und Banken sind gleichermaßen meldepflichtig. Für die Praxis bedeutet das: Vor der Beurkundung müssen Identitätsnachweise, Meldebescheinigungen, Einkommensnachweise und Mittelherkunftsnachweise vollständig vorliegen.
Zu den zentralen Pflichten gehören: Identifizierung des Vertragspartners sowie aller wirtschaftlich Berechtigten, Durchführung einer objektbezogenen Risikoanalyse, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für fünf Jahre, Meldung von Verdachtsfällen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sowie regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. Bei Mietverträgen greift die Identifizierungspflicht ab einer Nettokaltmiete von 10.000 Euro.
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 150.000 Euro, in schweren Fällen bis zu einer Million Euro geahndet werden. Zusätzlich droht ein fünfjähriges Naming-and-Shaming durch die Aufsichtsbehörde. Das Reputationsrisiko ist für die meisten Makler der schwerwiegendere Aspekt.
Für die tägliche Maklerpraxis sind folgende Unterlagen besonders relevant: aktueller Energieausweis nach GEG und DIN 18599, bemaßter Grundriss, nachvollziehbare Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Modernisierungsnachweise für Heizung, Dach, Fenster und Dämmung, professionelle Objektfotos und technische Kurzbeschreibung, Unterlagen zu Umbauten oder Nutzungsänderungen sowie eine realistische Einschätzung von Sanierungs- und Finanzierungsrisiken.
Makler, die diese Unterlagen frühzeitig bereitstellen, schaffen Vertrauen bei Eigentümern, Käufern und Banken. Sie können Rückfragen reduzieren, Preisverhandlungen sachlicher führen und die Vermarktung rechtssicher absichern.
Ein professionell erstelltes Kurzgutachten oder eine sachverständige Wohnflächenberechnung ist heute mehr als ein Serviceangebot. Es ist ein Differenzierungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern und ein Instrument zur Beschleunigung des Verkaufsprozesses. Käufer, die alle relevanten Unterlagen vollständig und nachvollziehbar erhalten, entscheiden schneller und sicherer. Banken, die klare Unterlagen vorliegen haben, genehmigen Finanzierungen zügiger.
Der Immobilienmarkt 2026 belohnt Vorbereitung. Wer als Makler mit vollständigen, geprüften Unterlagen in die Vermarktung geht, reduziert Risiken auf allen Seiten: für den Eigentümer, für den Käufer und für die finanzierende Bank. Die Qualität der Objektunterlagen ist heute ein echter Wettbewerbsfaktor.
VeriCert Solution unterstützt Makler mit belastbaren Wohnflächenberechnungen, bemaßten Grundrissen und sachverständigen Einschätzungen, die den Vermarktungsprozess absichern und beschleunigen.
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