CO2-Preis 2027 bleibt stabil: Warum Eigentümer die Atempause jetzt nutzen sollten

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CO2-Preis 2027 für Eigentümer

CO2-Preis 2027: Ein Jahr Ruhe, danach entscheidet der Markt

Viele Eigentümer haben für 2027 mit einem deutlichen Sprung beim CO2-Preis gerechnet. Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 anders entschieden: Der nationale CO2-Preis für Heizöl und Erdgas soll 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben. Das schafft ein Jahr Planungssicherheit. Eine Entwarnung ist es nicht. 2028 startet der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, und ab Februar 2027 sinkt die Förderung für den Heizungstausch.

Was der Bundestag beschlossen hat

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) gilt der Preiskorridor aus 2026 ein weiteres Jahr. Ohne diese Änderung hätte sich der CO2-Preis 2027 am schwankenden europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie (EU-ETS 1) orientiert. Hintergrund ist die Verschiebung des neuen EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ab dann bildet sich der Preis frei am Markt, und die Zahl der Zertifikate wird schrittweise verknappt.

Was das in Euro bedeutet

Bei 65 Euro je Tonne macht der CO2-Preis rund 1,5 Cent je Kilowattstunde Erdgas und rund 20 Cent je Liter Heizöl aus, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch zahlt damit rund 310 Euro im Jahr allein für CO2.

Wie hoch der Preis ab 2028 liegt, ist offen, die Prognosen gehen weit auseinander. Unsere Grafik zeigt die Kosten für dasselbe Haus bei verschiedenen Preisniveaus.

Vermieter tragen einen Teil der Kosten

Bei vermieteten Wohngebäuden werden die CO2-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Maßgeblich ist der CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto größer der Anteil des Vermieters. Jede Verbesserung an Gebäudehülle oder Heizung senkt damit direkt die eigenen Kosten.

Infografik CO2-Kosten pro Jahr für ein Einfamilienhaus mit Gasheizung

Die eigentliche Frist: Förderung sinkt ab 1. Februar 2027

Mehr Zeitdruck als vom CO2-Preis geht von der Heizungsförderung aus. Im KfW-Programm 458 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer am 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent. Danach geht er jedes halbe Jahr um weitere 4 Prozentpunkte zurück, ab August 2028 entfällt er ganz. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro und danach halbjährlich um weitere 750 Euro. Den Bonus gibt es beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Allein beim Klimabonus bedeutet der Stichtag bis zu rund 1.200 Euro weniger Zuschuss.

Fünf Schritte für Eigentümer

  1. Verbrauch erfassen: Die letzten drei Heizkostenabrechnungen zeigen, wie viel CO2 Ihr Gebäude verursacht.
  2. Mit Szenarien rechnen: Eine neue Heizung läuft 20 Jahre und länger. Planen Sie mit mehreren CO2-Preisen statt nur mit dem Wert von 2027.
  3. Sanierungsfahrplan erstellen lassen: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge und kann bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zusätzliche Förderung bringen.
  4. Förderantrag rechtzeitig stellen: Wer den Heizungstausch plant, sollte den Antrag vor dem 1. Februar 2027 einreichen.
  5. Energieausweis aktuell halten: Bei Verkauf und Vermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Die Effizienzklasse spielt bei Käufern und Banken eine immer größere Rolle.

So unterstützt VeriCert Solution

Wir erstellen Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Energieberatungen für Wohngebäude. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Maßnahmen sich bei Ihrem Gebäude rechnen und wie Sie die Förderung bestmöglich nutzen. Mehr zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz lesen Sie in unserem Beitrag vom Juli, direkt erreichen Sie uns über das Kontaktformular.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag (15.10.2026): Bundestag novelliert das Brennstoffemissionshandelsgesetz. bundestag.de
  2. Bundesregierung (07.09.2026): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, BT-Drucksache 21/7869, sowie Beschlussempfehlung 21/8626. dserver.bundestag.de
  3. KfW (Juli 2026): Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss 458. kfw.de
  4. haustechnikdialog (2026): Neue KfW-Heizungsförderung, was jetzt gilt und warum der Zuschuss ab 2027 weiter sinkt. haustechnikdialog.de
  5. Eigene Beispielrechnung: Emissionsfaktor Erdgas rund 0,2 kg CO2 je kWh, inklusive 19 % Mehrwertsteuer.